Werraquelle in Fehrenbach
Werraquelle in Fehrenbach

Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag)

Nichtinanspruchnahme  bzw. Absage reservierter Hotelzimmer

Gastfreundschaft, Vertrauen, persönliche Betreuung gehören zum Grundauftrag der Hotellerie. Der Gast erwartet nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Die Hotellerie war und ist stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immatrieller Leistung zu entsprechen.

Trotz diesen besonderen Verhältnisses zwischen dem Hotellier und seinenGästen gelten jedoch die gleichen  Rechtsgrundsätze und Regeln, wie in jeder Rechtsbeziehung bzw. Vertragsverhältnis.

Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben.

 

 

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist.

 

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.

 

Der Gast ist verpflichtet. bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

 

Der Gast hat die Möglichkeit, bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei zu stornieren. Danach berechnen wir 50 % des Reisepreises, wenn das Zimmer nicht mehr anderweitig vermietet werden kann oder wenn eine Umbuchung seitens des Gastes nicht möglich ist.

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise werden 100 % des Reisepreises berechnet.

 

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

 

 

 

Pension

- geöffnet -

 

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Restaurant

- geöffnet  -

11:30 - 21:00 Uhr

Küchenchluss 20 Uhr

 

 

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Biergarten 

witterungsbedingt

geschlossen

 

 

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Ruhetage:

Montag & Dienstag

ausgenommen Feiertage

 

Gruppen & Feiern

ab 12 Personen

Termine nach Vereinbarung

 

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Reservierungen unter:

Tel: 036870-50346

Mobil: 0151-14966766

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Wetter 22.04.2024

 

bewölkt / sonnig

 

 - 2 bis + 4 Grad

 

 

 

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